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In der Regel ja. Die meisten deutschen Standesämter (Ausnahmen bilden einige Bezirke Berlins und Münchens) fordern einen Echtheitsvermerk auf den thailändischen Dokumenten durch die Deutsche Botschaft in Bangkok.
Ob das Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes eine solche Legalisation der thailändischen Originaldokumente fordert, erfragen Sie am besten dort (s.a. unter Legalisierung der thailändischen Unterlagen).
Im Falle der Eheschließung in Deutschland/Eintragung einer Lebenspartnerschaft müssen die thailändischen Dokumente in jedem Fall legalisiert werden, und zwar vor der Visumbeantragung.