Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
eMail:Thailndische bersetzungen, Thai Dolmetscherskiesow@yahoo.com
Telefon:069-2547 2657
 
Seite drucken
Seite weiterempfehlen

Müssen meine deutschen Dokumente in die thailändische Sprache übersetzt werden?

Nein. Ihre deutschen Dokumente müssen lediglich dem deutschen Standesamt vorgelegt und somit nicht in die thailändische Sprache übersetzt werden.

Das deutsche Standesamt benötigt die Originale bzw. beglaubigten Abschriften der thailändischen Dokumente nebst beglaubigter deutscher Übersetzung (s.a. unter Übersetzung der thailändischen Dokumente).


Weitere Fragen
 

Waren diese Informationen hilfreich?

ja   nein


Downloads*: Aktuelles Merkblatt Deutsch | Merkblatt Thailändisch | Lageplan des Büros

*Sollte ein Link nicht zu öffnen sein, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste darauf und wählen Sie "Ziel speichern unter...", um die Datei auf Ihren Rechner zu laden.

Home | Leistungen | Referenzen | Qualifikation | Tarife | Thai-Übersetzer | Thai-Übersetzungen | Thai-Heirat | FAQ | Aktuelles
Deutsch lernen | Anlagen | Kontakt | Links | Impressum | Sitemap | ภาษาไทย | Suchen