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Nein. Ihre deutschen Dokumente müssen lediglich dem deutschen Standesamt vorgelegt und somit nicht in die thailändische Sprache übersetzt werden.
Das deutsche Standesamt benötigt die Originale bzw. beglaubigten Abschriften der thailändischen Dokumente nebst beglaubigter deutscher Übersetzung (s.a. unter Übersetzung der thailändischen Dokumente).