Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
eMail:Thailndische bersetzungen, Thai Dolmetscherskiesow@yahoo.com
Telefon:069-2547 2657
 
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Genügt die Ledigkeitsbescheinigung vom örtlichen Bezirksamt?

In der Regel nein. Die deutschen Behörden verlangen für die Heirat zwischen Thailändern und Deutschen meist sowohl die Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung, ausgestellt in dem Bezirk (Amphoe), in dem Ihr/e thailändische/r Verlobte/r gemeldet (in das Hausregister eingetragen) ist, als auch den Antrag zum Familienregister vom Zentralregisteramt in Bangkok.

Näheres zum Nachweis des Familienstandes finden Sie unter Familienstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung).


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