Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
eMail:Thailndische bersetzungen, Thai Dolmetscherskiesow@yahoo.com
Telefon:069-2547 2657
 
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Muss der gesamte thailändische Hausregisterauszug in die deutsche Sprache übersetzt werden?

Nein. Für die Heirat benötigen Sie lediglich eine beglaubigte Übersetzung des Eintrages der betreffenden Person.

Dabei sollte die Seite 1 des Hausregisterauszuges in die obere, der Eintrag der betreffenden thailändischen Person in die untere Hälfte des Blattes kopiert werden. Wurde eine Korrektur der betreffenden Seiten vorgenommen, ist außerdem Seite 18 zu übersetzen (s.a. unter Aufenthaltsnachweis (Meldebescheinigung)).


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