Muss der gesamte thailändische Hausregisterauszug in die deutsche Sprache übersetzt werden?


Nein. Für die Heirat benötigen Sie lediglich eine beglaubigte Übersetzung des Eintrages der betreffenden Person.

Dabei sollte die Seite 1 des Hausregisterauszuges in die obere, der Eintrag der betreffenden thailändischen Person in die untere Hälfte des Blattes kopiert werden. Wurde eine Korrektur der betreffenden Seiten vorgenommen, ist außerdem Seite 18 zu übersetzen (s.a. unter Aufenthaltsnachweis (Meldebescheinigung)).

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschliessung in Deutschland geht!
Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai, Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok uvm.

thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!


Weitere Fragen

Muss der gesamte thailändische Hausregisterauszug in die deutsche Sprache übersetzt werden?

Das könnte Sie auch interessieren