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Nein. Für die Heirat benötigen Sie lediglich eine beglaubigte Übersetzung des Eintrages der betreffenden Person.
Dabei sollte die Seite 1 des Hausregisterauszuges in die obere, der Eintrag der betreffenden thailändischen Person in die untere Hälfte des Blattes kopiert werden. Wurde eine Korrektur der betreffenden Seiten vorgenommen, ist außerdem Seite 18 zu übersetzen (s.a. unter Aufenthaltsnachweis (Meldebescheinigung)).