Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
eMail:Thailndische bersetzungen, Thai Dolmetscherskiesow@yahoo.com
Telefon:069-2547 2657
 
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Benötigt meine Freundin das Dokument vom Zentralregisteramt in Bangkok?

Ja. In aller Regel verlangen die deutschen Behörden den Antrag zum Familienregister des Zentralregisteramtes (fälschlicherweise gelegentlich auch "Zentralstandesamt" genannt), aus welchem eventuelle Vorehen (zwischenzeitlich geschiedene Heiraten) der thailändischen Person hervorgehen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt unter Familienstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung).


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