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Ja. In aller Regel verlangen die deutschen Behörden den Antrag zum Familienregister des Zentralregisteramtes (fälschlicherweise gelegentlich auch "Zentralstandesamt" genannt), aus welchem eventuelle Vorehen (zwischenzeitlich geschiedene Heiraten) der thailändischen Person hervorgehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt unter Familienstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung).