Die Anerkennung der Vaterschaft für in Thailand geborene Kinder
(Informationen zum Kindesnachzug finden Sie hier)
Sollten Sie eine Anerkennung der Vaterschaft für Ihr außerehelich in Thailand geborenes Kind nach deutschem Recht wünschen, so können Sie dies bei der Deutschen Botschaft in Bangkok tun. War Ihre Partnerin (die Kindesmutter) bei der Geburt des Kindes unverheiratet, so sind folgende Dokumente einzureichen:
War Ihre Partnerin bereits verheiratet, zusätzlich (für jede Vorehe):
Die thailändischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Zum Zwecke der Vorbereitung der Beurkundung der Vaterschaft werden bei der Einreichung des Antrages jeweils zwei Kopien der thailändischen Dokumente und der beglaubigten Übersetzungen verlangt. Beim Beurkundungstermin auf der Botschaft sind dann oben genannte Dokumente im Original vorzulegen, wobei die Kindeseltern persönlich vorsprechen müssen.
Gern lassen wir Ihnen auf Anfrage die Kontaktdaten der für Vaterschaftsanerkennungen zuständigen Beamtin der Deutschen Botschaft Bangkok zukommen.
Die Erstellung und Einreichung der o.g. Kopiensätze ist gegen ein geringes Entgelt durch unsere Mitarbeiter möglich.
Fragen zur Vaterschaftsanerkennung von in Thailand geborenen Kindern in Deutschland, zur Anerkennung der Vaterschaft während der Schwangerschaft (pränatale Vaterschaftsanerkennung) und zu weiteren Sonderfällen beantworten wir Ihnen auf Anfrage gern individuell (s. Kontakt)!
Wird eine Übersiedlung nach Deutschland angestrebt, kann der thailändische Elternteil nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung bei der Deutschen Botschaft ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung stellen, d.h. seinem "deutschen Kind" folgen. Auf die Vorlage eines A1-Zeugnisses zum Nachweis von Deutschkenntnissen wird hierbei verzichtet (s. hierzu Start Deutsch 1 - A1 in Thailand).
Weitere Informationen diesbezüglich erteilen wir gerne auf Anfrage (s. Kontakt).
Informationen zum Kindesnachzug finden Sie hier.