Bangkok · Berlin · Frankfurt · Heilbronn
 
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Besondere Situationen verlangen nach besonderem Service

Stellen Sie uns und unsere Leistungen auf die Probe!

[1] - Ihre Frau steht kurz vor der Entbindung und Sie möchten, dass Ihr Name und der Name Ihres Kindes korrekt in der thailändischen Geburtsurkunde wiedergegeben werden?

Lassen Sie uns die Namen per Fax oder eMail zukommen – wir übertragen Ihnen diese nach den offiziellen Regeln und kostenfrei in die thailändische Sprache. Im Notfall auch am Telefon - damit Ihr Sohn Andreas und nicht Ändiäs heißt.

[2] - Sie möchten jemanden aus Thailand mittels Besuchervisum (Schengenvisum) nach Deutschland einladen und sind sich nicht sicher, welche Unterlagen hierfür benötigt werden? Gleichzeitig möchten Sie nicht für viel Geld eine dubiose "Visa-Agentur" beauftragen, sondern für Ihren Gast lediglich einen Ansprechpartner in Thailand und/oder jemanden, der Ihnen einen Termin zur Vorsprache bei der Botschaft besorgt, den Visumsantrag korrekt ausfüllt und ggf. bei der Beschaffung einer Flugreservierung und Krankenversicherung behilflich ist?

Sprechen Sie mit uns! Unsere Dienstleistungen sind günstiger als Sie vermuten und in vielen Fällen sogar kostenlos.

[3] - Sie möchten bei der Deutschen Botschaft Bangkok die Vaterschaft für Ihr Kind anerkennen lassen, haben jedoch nur wenig Zeit und wissen nicht so recht, wie Sie vorgehen müssen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir können Ihnen nicht nur verbindlich sagen, welche thailändischen Unterlagen beschafft und ins Deutsche übersetzt werden müssen, sondern nehmen auch gern die Einreichung der Dokumente bei der für Vaterschaftsanerkennungen zuständigen Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft in Bangkok vor, wonach Sie nur noch einen Termin zur Beurkundung der Vaterschaft vereinbaren müssen.

[4] - Ihr/e Partner/in ist bereits in Deutschland und Ihr Standesamt fordert die Neubeschaffung, Übersetzung und erneute Legalisation der Familienstandsbescheinigung (Ledigkeitsbescheinigung) und der Bescheinigung des Zentralregisteramtes, da diese bereits abgelaufen sind?

Kein Problem! Über unsere Niederlassung in Bangkok und in Zusammenarbeit mit Verwandten Ihrer/Ihres Verlobten sind Beschaffung, Übersetzung und Einreichung der thailändischen Unterlagen schnell erledigt, während Sie in Deutschland Däumchen drehen können.

[5] - Ihre zukünftige Frau war bereits in Deutschland verheiratet und ist nun in Deutschland geschieden worden. Sie beabsichtigen zu heiraten und möchten wissen, wie Sie vorgehen müssen?

Gern erklären wir Ihnen ausführlich, warum (und wie) die in Deutschland geschlossene geschiedene Ehe und die Scheidung zunächst in Thailand registriert werden müssen, was es mit Familienstandseinträgen auf sich hat und welche weiteren Unterlagen anschließend beim örtlichen Bezirksamt in Thailand (Amphoe) besorgt werden müssen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage einfach per eMail! ( -> Kontakt)

[6] - Sie planen, das Kind Ihrer Frau zum Zwecke des Schulbesuchs nach Deutschland zu holen und brauchen im Zuge des Kindesnachzuges (Familienzusammenführung) professionelle Unterstützung?

Fragen Sie uns! So halten wir u.a. Beispiele von sog. PorKhor.14-Befragungsprotokollen (Sorgerechtsnachweisen) für Sie bereit und übernehmen im Kontakt zu Verwandten in Thailand die Zusammenstellung und Übersetzung der für den Visumsantrag erforderlichen Unterlagen.

[7] - Sie haben als Deutscher eine Wohnung oder ein Haus in Thailand erworben und wünschen eine thailändische Übersetzung Ihres Kaufvertrages? Oder beabsichtigen Sie, als Eigentümer einen sog. gelben Hausregisterauszug zu beantragen und benötigen eilends eine beglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Reisepasses, Ihrer deutschen Geburtsurkunde oder Ihrer Heiratsurkunde in die thailändische Sprache?

Lassen Sie uns Ihre Unterlagen zukommen – wir fertigen Ihnen beglaubigte Übersetzungen innerhalb kürzester Zeit. Und wenn Sie selbst bei uns vorbeischauen, können Sie die Übersetzungen zumeist gleich mitnehmen!

[8] - Sie sind Österreicher und benötigen für Ihr Standesamt beglaubigte Übersetzungen der Dokumente Ihrer thailändischen Verlobten, wobei Ihr Standesamt in Österreich verlangt, dass die Dokumente nicht nur übersetzt, sondern sowohl durch das Thailändische Außenministerium als auch durch die Österreichische Botschaft in Bangkok überbeglaubigt bzw. legalisiert werden?

Lassen Sie sich von uns ein Angebot machen. Innerhalb von zwei bis drei Wochen erhalten Sie die Unterlagen fix und fertig zugesandt. Nur Ihrem Standesamt vorlegen müssen Sie diese noch selber.

Bitte lassen Sie sich von Ihrem Standesamt in Österreich vorab bestätigen, dass unsere Übersetzungen, welche sowohl vom Thailändischen Außenministerium als auch von der Österreichischen Botschaft in Bangkok anerkannt sind, dort akzeptiert werden.


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