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Um nach der Eintragung einer Ehe in Deutschland einen neuen Reisepass auf den neuen Familiennamen beantragen zu können, muss die Heirat zuvor beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe) in Thailand gemeldet werden. Dies kann Ihre Frau selbst erledigen (Fall 1) oder aber eine Person in Thailand damit bevollmächtigen (Fall 2).
FALL 1 - Die Meldung der Heirat in Thailand soll durch Ihre Frau selbst vorgenommen werden:
Senden Sie den Heiratseintrag (bzw. die Internationale Heiratsurkunde; einfache Heiratsurkunde genügt nicht) im Original (eine Überbeglaubigung durch das Regierungspräsidium und die Vorsprache bei einer thailändischen Vertretung in Deutschland sind nicht erforderlich) zusammen mit einfachen Kopien der ID-Card und des Reisepasses Ihrer Frau per Einschreiben an unsere Niederlassung in Bangkok (s. Kontakt).
Wir fertigen eine beglaubigte Übersetzung Ihres Heiratseintrages bzw. der Internationalen Heiratsurkunde in die thailändische Sprache und nehmen die erforderliche Überbeglaubigungen bei der Deutschen Botschaft Bangkok sowie dem Thailändischen Außenministerium vor.
Die fertigen Unterlagen können anschließend in unserem Büro in Bangkok abgeholt werden; auf Wunsch versenden wir diese auch innerhalb Thailands oder zurück nach Deutschland.
Das so übersetzte und beglaubigte Dokument kann sodann durch Ihre Frau beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe) in Thailand vorgelegt werden, wo die Ehe registriert und der Eintrag im Hausregister geändert sowie eine neue ID-Card (Personalausweis) ausgestellt wird dies ist Voraussetzung für die Beantragung eines neuen thailändischen Reisepasses auf den neuen Familiennamen.
Für unsere Leistungen berechnen wir lediglich EUR 130,- (worin die Übersetzung, die Vorsprache bei der Deutschen Botschaft und dem Thailändischen Außenministerium in Bangkok sowie sämtliche Beglaubigungsgebühren enthalten sind).
Senden Sie Ihren Heiratseintrag bzw. die Internationale Heiratsurkunde zusammen mit einer Kopie des Reisepasses sowie des Personalausweises (ID-Card; Vorder- und Rückseite) und einem kurzen Anschreiben mit vollständiger Anschrift und Tel.-Nr. an unser Büro in Bangkok (s. Kontakt).
Geben Sie bei diesbezüglichen Anfragen bitte "Fall 1" an!
Hier finden Sie diese Informationen in thailändischer Sprache!
Siehe auch " Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand".
FALL 2 - Die Meldung soll durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden:
Ihre Frau benötigt einen neuen Reisepass, kann oder will jedoch zum Zwecke der hierfür erforderlichen Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe nicht selbst nach Thailand reisen?
In diesem Fall muss der Heiratseintrag zunächst beim Regierungspräsidium in Deutschland beglaubigt werden. Anschließend können Sie uns das beglaubigte Dokument im Original oder aber auch als Kopie (z.B. eMail-Anhang) zukommen lassen und erhalten die beglaubigte Übersetzung auf dem Postweg zurück.
Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich an das Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt oder die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin zum Zwecke der Überbeglaubigung und Ausstellung einer Vollmacht für eine Person in Thailand.
Für die anschließend noch erforderliche Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium können Sie die gesamten Unterlagen zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (ID-Card; Vorder- und Rückseite) und einem kurzen Anschreiben mit vollständiger Anschrift und Tel.-Nr. an unsere Niederlassung in Bangkok senden ( Kontakt).
Wir senden die Unterlagen nach Fertigstellung an die Person, die Sie mit der Eintragung der Heirat in Thailand bevollmächtigt haben.
Bei der Vorsprache Ihres Bevollmächtigten auf dem Bezirksamt (Amphoe) wird als Nachweis über die Eintragung der Heirat ein Familienstandseintrag (KhorRor.22) ausgestellt. Darüber hinaus muss sich die von Ihnen bevollmächtigte Person einen aktuellen Melderegisterauszug (ThorRor.14/1) erteilen lassen und Ihnen beide Dokumente nach Deutschland schicken.
Die beiden vorgenannten Unterlagen dienen dann im Zuge der Beantragung eines neuen Reisepasses beim Konsulat in Frankfurt oder der Botschaft in Berlin als Nachweis darüber, dass die Ehe in Thailand registriert und der Familienname im Hausregister entsprechend geändert wurde.
Für unsere Leistungen berechnen wir lediglich EUR 108,- (worin die Übersetzung des Heiratseintrages und des Beglaubigungsvermerks des Regierungspräsidiums sowie die Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium und der Versand per Eil-Einschreiben [EMS] innerhalb Thailands enthalten sind).
Geben Sie bei diesbezüglichen Anfragen bitte "Fall 2" an! ( Kontakt)
Hier finden Sie diese Informationen in thailändischer Sprache!
Siehe auch " Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand".