Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
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Legalisation der thailändischen Urkunden

Gebührenregelung der Deutschen Botschaft für Echtheitsbestätigungen

Im herkömmlichen Legalisationsverfahren, dem so genannten Legalisationsersatzverfahren, werden von der Botschaft zum Zwecke der Echtheitsbestätigung von thailändischen Urkunden Kopien der Dokumente an die jeweils ausstellende Behörde in Thailand gesandt und nach erfolgter Rücksendung von der Botschaft mit einem Echtheitsvermerk versehen. Dieses Verfahren dauert erfahrungsgemäß 4-8 Wochen, wobei je Dokument Gebühren i.H.v. 25 erhoben werden.

Seit Ende März 2008 kann die Deutsche Botschaft in Bangkok Dokumente, von deren ausstellenden Beamten der Botschaft eine Unterschriftsprobe vorliegt, auch eigenständig (also ohne Konsultation der ausstellenden Behörde) legalisieren. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich damit erheblich - auf etwa eine Woche. Welches Verfahren im Einzelfall zur Anwendung kommt, kann erst bei Vorlage der Dokumente auf der Botschaft entschieden werden.

Die Gebühren für das verkürzte Legalisationsverfahren betragen bei Personen- standsurkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden) 20 , bei anderen Dokumenten (wie Zentralregisterbescheinigungen oder Ledigkeitsbescheinigungen) 40 .

Seit November 2011 können Visa zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland/Eintragung einer Lebenspartnerschaft und des Kindesnachzuges nicht mehr parallel zur Beantragung der Bestätigung der Echtheit der Urkunden, sondern erst nach erfolgter Legalisation der thailändischen Urkunden beantragt werden.

Näheres zur Legalisation von Urkunden finden Sie in dem Abschnitt Legalisation der thailändischen Dokumente unseres Merkblatts zur Eheschließung.


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